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Allgemeines
Anmeldung, Infos und Anreise
Habt Ihr Lust auf eine Kletterreise bekommen?
Das Formular
für die Anmeldung sowie unsere AGBs (Teilnahmebedingungen) und
eine Widerrufsbelehrung könnt ihr hier als PDF runter laden.
Für die Anmeldung füllt ihr bitte das Formular gut lesbar aus und lest Euch die AGBs (Teilnahmebedingungen) durch, denn mit der Unterschrift akzeptiert
ihr diese. Außerdem brauchen wir von Euch die Unterschrift unter der
Widerrufsbelehrung.
Das ausgefüllte Anmeldeformular könnt ihr uns entweder faxen oder per Post
schicken. Nach Eingang der Anmeldung erhaltet ihr eine Anmeldebestätigung, einen
Reisepreis-Sicherungsschein (siehe AGBs Punkt 3), die Rechnung sowie weitere
Infos zum Ablauf der Reise. Mit dem Erhalt des Sicherungsscheines werden 50
Euro Anzahlung sofort fällig.
Wenn ihr vorher weitere Informationen zu bestimmten Kursen möchtet, könnt
ihr diese per Email anfordern. Offene Fragen können selbstverständlich
telefonisch oder per Email mit high live e.V. geklärt werden.
Alle Kursziele sind mit dem Zug (mehr oder weniger gut) erreichbar. Gute Erfahrung haben wir mit der Bildung von Fahrgemeinschaften gemacht. Hierzu
stehen wir Euch vermittelnd zur Seite. Auch bieten wir in der Regel Mitfahrgelegenheiten ab Köln bzw. Berlin an.
Sucht ihr nach einem originellen Geschenk für eine Freundin? Hier gibt es Klettergutscheine. Füllt das Formular aus und ihr bekommt von uns einen schönen Gutschein und die Rechnung per Post zugestellt.
Gutschein bestellen > >
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AGB's (Teilnahmebedingungen) für Kletterveranstaltungen
Teilnahmebedingungen für Kletterveranstaltungen
1. Wer kann teilnehmen ?
Teilnehmen kann grundsätzlich jede, die gesund ist und den in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Anforderungen gewachsen ist. Die Kursleiterin ist berechtigt, Teilnehmerinnen, die erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Sofern die Veranstalterin dadurch Aufwendungen erspart, werden diese erstattet.
2. Mindestteilnehmerinnenzahl
Ist von der Veranstalterin für eine Veranstaltung eine Mindestteilnehmerinnenzahl bestimmt worden und wird diese nicht erreicht, so kann die Veranstalterin diese Veranstaltung absagen. Bereits gezahlter Veranstaltungspreis wird unverzüglich erstattet. Die Absage setzt voraus, dass die Erklärung, die Veranstaltung werde wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt, spätestens am 14. Tag vor dem vereinbarten Beginn zugeht.
3. Anmeldung
Mit der Anmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn bietet die Kundin den Vertragsschluss verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Antrags durch die Veranstalterin zustande. Die Kundin erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Bestätigung.
4. Bezahlung
Bei Vertragsschluss werden 50,- € Anzahlung sofort fällig. Die Restzahlung ist bis zum 12. Tag vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Besteht die Veranstaltung in einer Pauschalreise, dürfen Zahlungen vor Veranstaltungsende nur gefordert werden, wenn der Kundin ein Sicherungsschein gem. § 651 k. BGB ausgehändigt worden ist. Ist der Preis für eine Veranstaltung bis zu deren Beginn nicht vollständig bezahlt, ist die Veranstalterin zur Auflösung des Vertrags berechtigt und kann von der Kundin die entsprechenden Rücktrittskosten gem. Ziff. 6 verlangen, soweit die Kundin nicht nachweist, das ihr ein Zahlungsverweigerungsrecht zustand.
5. Leistungsänderungen
Der Veranstalterin sind Änderungen oder Abweichungen von unwesentlichen Teilen der gebuchten Veranstaltung, die notwendig werden und nicht wider Treu und Glauben von der Veranstalterin herbeigeführt wurden, gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung erhalten bleibt. Witterungseinflüsse, welche im geplanten Veranstaltungsgebiet das Klettern aus Sicherheitsgründen nicht erlauben, berechtigen die Veranstalterin, das Veranstaltungsgebiet und/oder das vorgesehene Programm zu ändern, soweit dies für die Kundin zumutbar ist.
6. Rücktritt der Kundin
Die Kundin kann jederzeit der Veranstalterin mitteilen, dass sie vom Vertrag zurück tritt. Es empfiehlt sich, dies mittels eingeschriebenen Briefes oder persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung zu tun. Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 25,- €. Bei späterem Rücktritt stellt die Veranstalterin die folgenden Beträge in Rechnung:
29. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 35 % des Veranstaltungspreises
14. bis 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Veranstaltungspreises
ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nichterscheinen: 85 % des Veranstaltungspreises
Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen berücksichtigt. Der Nachweis nicht entstandener oder niedrigerer Aufwendungen bleibt der Kundin unbenommen. Es wird empfohlen, eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen.
7. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung der Veranstalterin für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist, soweit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder soweit die Veranstalterin allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, beschränkt auf die Erreichung des dreifachen Veranstaltungspreises. Es wird empfohlen, eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung abzuschließen.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Veranstaltungsleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch die Veranstalterin gegenüber der Kundin hierauf berufen.
Für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt.
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